Was habe ich für Optimierungs- und Wechselmöglichkeiten?
Tarifwechsel nach Paragraph 204:
Sie können Ihren Tarif nach § 204 wechseln. Jeder Versicherte hat das Recht, in einen günstigeren Tarif seines Versicherers zu wechseln. Und dass mit Anrechnung der Rücklagen und ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn die Leistungen gleichbleiben. Eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt nur, wenn sich die Leistungen. Gerne prüfen wir für mit Ihnen zusammen, welche Möglichkeiten Sie haben. Das Gute daran ist, der Service ist Sie völlig kostenfrei und unverbindlich (ohne Honorar!).
Anpassung der Selbstbeteiligung:
Durch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung sinkt der Beitrag für die private Krankenkasse. Die Leistungen bleiben in er Regel jedoch gleich.
Beitragsentlastung im Alter:
Viele Versicherer bieten mittlerweile Beitragsentlastungstarife für das Rentenalter an. Diese Beiträge sind vor Eintritt in die Rente leicht erhöht und sinken anschließend im Rentenalter. Ein großer Vorteil ist, dass sich Arbeitgeber durch einen Zuschuss am Sparen beteiligen.
Reduzierung der Leistung:
Eine weitere Möglichkeit den Beitrag zu verringern ist, die Leistung zu reduzieren. So können Sie beispielsweise vom Einbett- zum Mehrbettzimmer wechseln. Je mehr Sie die Leistung reduzieren, umso mehr sparen Sie am Beitrag ein. Jedoch sollte das gut überlegt sein, da ein erneuter Wechsel zu einer höheren Leistung deutlich teurer werden kann.
Basis und Standardtarif:
Laut Gesetz sind die Gesellschaften dazu verpflichtet, zwei Grundtarife anzubieten. Diese orientieren sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Der Beitrag ist dabei auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt. Durch ein Tarifwechsel oder Anpassungen der Leistungen können Sie in der Regel eine Menge Geld einsparen.
Wechsel der Gesellschaft:
Jeder Privatversicherte hat auch die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln. Das führt allerdings zu einer neuen Gesundheitsprüfung. Bei einem schlechteren Gesundheitszustand kann die neue Gesellschaft ein Risikozuschlag verlangen oder Sie sogar ablehnen. Hier helfen wir Ihnen gerne weiter.