Beitragsanpassung PKV

Haben Sie bereits eine Beitragsanpassung bekommen?
Sparen Sie durch einen PKV Tarifwechsel

  • Alle PKV-Tarife
  • Alle Leistungen § 204 VVG
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Was habe ich für Optimierungs- und Wechselmöglichkeiten?

Tarifwechsel nach Paragraph 204:

Sie können Ihren Tarif nach § 204 wechseln. Jeder Versicherte hat das Recht, in einen günstigeren Tarif seines Versicherers zu wechseln. Und dass mit Anrechnung der Rücklagen und ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn die Leistungen gleichbleiben. Eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt nur, wenn sich die Leistungen. Gerne prüfen wir für mit Ihnen zusammen, welche Möglichkeiten Sie haben. Das Gute daran ist, der Service ist Sie völlig kostenfrei und unverbindlich (ohne Honorar!).

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Anpassung der Selbstbeteiligung:

Durch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung sinkt der Beitrag für die private Krankenkasse. Die Leistungen bleiben in er Regel jedoch gleich.

Beitragsentlastung im Alter:

Viele Versicherer bieten mittlerweile Beitragsentlastungstarife für das Rentenalter an. Diese Beiträge sind vor Eintritt in die Rente leicht erhöht und sinken anschließend im Rentenalter. Ein großer Vorteil ist, dass sich Arbeitgeber durch einen Zuschuss am Sparen beteiligen.

Reduzierung der Leistung:

Eine weitere Möglichkeit den Beitrag zu verringern ist, die Leistung zu reduzieren. So können Sie beispielsweise vom Einbett- zum Mehrbettzimmer wechseln. Je mehr Sie die Leistung reduzieren, umso mehr sparen Sie am Beitrag ein. Jedoch sollte das gut überlegt sein, da ein erneuter Wechsel zu einer höheren Leistung deutlich teurer werden kann.

Basis und Standardtarif:

Laut Gesetz sind die Gesellschaften dazu verpflichtet, zwei Grundtarife anzubieten. Diese orientieren sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Der Beitrag ist dabei auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt. Durch ein Tarifwechsel oder Anpassungen der Leistungen können Sie in der Regel eine Menge Geld einsparen.

Wechsel der Gesellschaft:

Jeder Privatversicherte hat auch die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln. Das führt allerdings zu einer neuen Gesundheitsprüfung. Bei einem schlechteren Gesundheitszustand kann die neue Gesellschaft ein Risikozuschlag verlangen oder Sie sogar ablehnen. Hier helfen wir Ihnen gerne weiter.

Warum steigt der Beitrag in der privaten Krankenversicherung?

Niedrige Zinsen:

Die Niedrigzinsphase in Deutschland geht auch an den privaten Krankenversicherungen nicht vorbei. Die private Krankenversicherung brauchen Zinsen für die Altersrückstellungen. Somit bleiben die Beiträge stabil. Singt der Rechnungszins nur um 0,1%, kann das zu einer Beitragserhöhung von 1 bis 1,5% führen. In diesem Fall müssen die Gesellschaften die niedrigen Zinsen durch Beitragsanpassungen wieder auffangen.

Steigende Gesundheitskosten:

Durch steigende Medikamentenpreise und höhere Löhne für das medizinische Personal stiegen auch die Gesundheitskosten in den letzten 10 Jahren. So gab es im stationären Bereich ein Kostenanstieg von 40% und im Bereich der Zahnbehandlung und Zahnersatz sogar ein Anstieg bis zu 80%.

Medizinischer Fortschritt:

Viele Krankheiten, die vor Jahren noch nicht behandelt oder früh erkannt werden konnten, können heute durch neue Verfahren und Techniken behandelt oder diagnostiziert werden. Doch die neuen Techniken haben ihren Preis.

Steigende Anzahl von Volkskrankheiten:

Wenig Bewegung, ungesunde Ernährung und Stress gehören für Viele zum Alltag dazu. Die daraus resultierenden Probleme wie Übergewicht, Rückenprobleme oder Diabetes sorgen für ein Anstieg der Gesundheitskosten.

Höhere Lebenserwartung:

Durch die moderne Medizin ist die Lebenserwartung der Menschen deutlich gestiegen. Und dass müssen die Gesellschaften natürlich auch bei der Prämienberechnung berücksichtigen. Ältere Menschen produzieren in der Regel mehr Gesundheitskosten, die in der Altersrückstellung mit einkalkuliert werden.

Wann bekomme ich meine Anpassung?

Fast alle PKV Anbieter verschicken ihre Beitragsanpassung bis Ende November an Kunden. Die Beitragsanpassung erfolgt dann zum Stichtag 01. Januar. Eine Ausnahme bildet hier beispielsweise die DKV. Hier liegt ist der Stichtag 01. April. Prüfen Sie mit uns Ihre Optmierungsmöglichkeiten.

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